Aufgaben des Wahlvorstandes bei einer Betriebsratswahl
Zum Thema:
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Damit die Wahl möglichst fehlerlos verläuft sind Verfahrens- und Formvorschriften einzuhalten.
Unsere ganztägigen Seminare sind speziell auf die Anforderungen an Wahlvorstandsmitglieder zugeschnitten, vor allem nach Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes. Schon länger gibt es 2 Arten von Wahlverfahren, das heißt ein vereinfachtes Wahlverfahren, das zwingend für Betriebe mit bis einschl. 100 Arbeitnehmern angewandt wird, und das normale Wahlverfahren, das zwingend für Betriebe mit ab 201 Arbeitnehmern angewandt wird. Für Betriebe mit 101 bis einschl. 200 Arbeitnehmern kann wahlweise das vereinfachte oder das normale Verfahren durchgeführt werden. Diese Staffeln sind neu.
Wichtige Informationen:
Dieses Seminar ist für Betriebe ab 100 Arbeitnehmer:innen (vereinfachtes oder normales Wahlverfahren)
Inhalte:
- Einsetzung des Wahlvorstandes
- Rechte und Pflichten
- Grundbegriffe und Grundsätze der Betriebsratswahl
- Arbeitnehmerbegriff
- Betriebsbegriff
- Zusammensetzung des Betriebsrates
- §15 BetrVG
- Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
- Wahlvorbereitende Maßnahmen
- Fristen
- Organisatorische Fragen
- Wahldurchführung
- Durchführung der Stimmabgabe
- Wahlnachbereitende Maßnahmen
Freistellung der Mitglieder des Wahlvorstandes gem. § 20III 1 BetrVG
Inhalt und Dauer der Tagesschulung entsprechen der „Erforderlichkeit“ nach § 20 Abs. III BetrVG.
Für die Teilnahme ist ein Beschluss des Wahlvorstandes nötig, wie viele und welche Mitglieder des Wahlvorstandes dieser zur Schulung entsendet. Der Beschluss ist dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, damit er sich einrichten kann und weiß, in welchem Umfang Kosten entstehen.
Seminarzeiten
Alle Seminare gehen von 09:00 – max. 15:00 Uhr.
Am jeweiligen Seminartag steht ab 08:30 Uhr ein Frühstücksbuffet bereit.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich dieses Formular an
Kosten
Das Tagesseminar kostet pro Teilnehmer € 315,- zzgl. MwSt.
Der Preis ermäßigt sich ab 2 Teilnehmern aus einem Betrieb auf € 265,- bzw. € 225,- zzgl. MwSt. ab dem 3. Teilnehmer.
Bei Absagen bis zu 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50%, bei Absagen bis 3 Tage vor Seminarbeginn 100 % der Seminargebühr fällig, soweit nicht ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.