Kopftuchverbot – Benachteiligung wegen der Religion

Kopftuchverbot – Benachteiligung wegen der Religion Eine gesetzliche Regelung, die das Tragen eines sog. islamischen Kopftuchs durch eine Lehrkraft im Dienst einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ohne weiteres verbietet, greift in die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG ein. Ein solches Gesetz ist dahin auszulegen, dass das Verbot des Tragens des Kopftuchs nur im Fall einer konkreten…