Annahmeverzugslohn – Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

Annahmeverzugslohn – Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer, der Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert, einen Auskunftsanspruch über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge. Grundlage des Auskunftsbegehrens ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach § 242 BGB. (Az. 5 AZR 387/19) Der Arbeitgeber sprach seinem Arbeitnehmer gegenüber die…