Im März 2025 durfte unsere Kanzlei einen besonderen Erfolg verzeichnen: Rechtsanwalt Hoang vertrat einen Mandanten vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, dem höchsten Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit.
Was diesen Auftritt so bemerkenswert macht: Zum Zeitpunkt der Verhandlung war Rechtsanwalt Hoang erst seit weniger als einem Jahr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen – und dennoch betraut mit der eigenständigen Weiterführung eines komplexen arbeitsrechtlichen Falls auf höchster Ebene.
Teamarbeit mit Erfahrung und frischer Perspektive
Der Fall wurde ursprünglich von unserem langjährigen ehemaligen Gesellschafter Rechtsanwalt Michael Mühle-von Schwanewede angestoßen, der den Mandanten über einen längeren Zeitraum begleitete. Auch er war in Erfurt vor Ort und unterstützte die Vorbereitung – ein gelungenes Zusammenspiel aus Erfahrung und juristischer Nachwuchskraft.
Ein arbeitsrechtlicher Klassiker – mit vielen Facetten
Die verhandelte Angelegenheit umfasste zentrale Fragestellungen aus dem Kündigungsschutzrecht, wie sie in der arbeitsrechtlichen Praxis immer wieder eine entscheidende Rolle spielen:
- Außerordentliche und ordentliche Kündigung
- Mehrfache Abmahnungen
- Grenzen und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts
- Pflichten und Handlungsspielräume von Arbeitnehmern bei (vermeintlich) rechtswidrigen Anordnungen
Gerade Letzteres wirft immer wieder praxisrelevante Fragen auf: Müssen Arbeitnehmer widersprechen? Dürfen sie Anweisungen ignorieren? Und wann überschreitet der Arbeitgeber seine Befugnisse?
Ein starkes Ergebnis durch überzeugende Vertretung
Trotz der komplexen Ausgangslage und mehrschichtiger juristischer Fragestellungen konnte für unseren Mandanten ein starkes und zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden. Das zeigt: Mit klarer Argumentation, einer sorgfältigen Vorbereitung und engagierter anwaltlicher Vertretung ist auch in schwierigen Verfahren viel zu erreichen – selbst auf der höchsten arbeitsgerichtlichen Instanz.
Danke für das Vertrauen
Wir danken unserem Mandanten herzlich für das uns entgegengebrachte Vertrauen – gerade in einem Verfahren mit solcher Tragweite und Komplexität. Es ist für uns keine Selbstverständlichkeit, sondern ein besonderes Zeichen der Wertschätzung, wenn wir Mandantinnen und Mandanten in sensiblen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten begleiten dürfen. Dieses Vertrauen motiviert uns, jeden Fall mit höchster Sorgfalt und Engagement zu führen.
Sie stehen vor einer Kündigung oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung?
Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Erfahrung, Klarheit und Durchsetzungskraft zur Seite. Ob Kündigung, Abmahnung oder arbeitsvertragliche Streitigkeiten – wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck. Auch vor dem Arbeitsgericht – und wenn nötig: bis zum Bundesarbeitsgericht. Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da




